extreme Rechte


Kundgebung und Medienvertreter zur Prozesseröffnung vor dem OLG Koblenz

OLG Koblenz verhandelt Mord an Samuel Yeboah

Von Roland Röder
Saarländisches Staatsversagen mit auf der Anklagebank. Seit Mitte November 2022 wird der Mord an Samuel Yeboah vor dem Oberlandesgericht Koblenz verhandelt. Vor Gericht steht Peter S., der damals der rechten Szene angehörte. Er sitzt seit 4. April 2022 in U-Haft und soll für den Brandanschlag am 19. September 1991 auf das Asylbewerberwohnheim in Saarlouis-Fraulautern verantwortlich sein.


Radikalisierung im Zeitraffer

Von Klara-Katharina Bost
Die aktuelle Protestwelle versucht, den irrationalen Gehalt der Proteste zu verschleiern, indem man vordergründig einen Abwehrkampf gegen die Impfpflicht zu führen behauptet. Die Bewegung verharrt jedoch weiterhin in einer zwischen extrem rechter Propaganda und bürgerlichem Ressentiment mäandernden Oppositionshaltung. Die inhaltliche Ausrichtung der aktuellen Proteste ist also nicht nennenswert anders als im Jahr 2020, befindet unsere Autorin. Daher re-publizieren wir hier einen Beitrag aus unserer Ausgabe #122.


Naiver Kulturrelativismus

Die Muslimische Gemeinde Saarland eröffnet nach langer Planung ihre neue Moschee in Sulzbach.

Warum die Gemeinde keinesfalls so unbedenklich ist, wie der saarländische Verfassungsschutz behauptet, darüber sprachen die Saarbrücker Hefte mit dem Autoren des Leitartikels “Saubermänner an der Saar”, der im Magazin “tapis – Analysen zur islamistischen Rechten” erschien.


Sie sind eins, sie gehören zusammen

Von Klara-Katharina Bost
Seit Ende April letzten Jahres kommt es bundesweit zu sogenannten Hygiene-Demos. In Saarbrücken labelte sich das Phänomen zunächst als „Kunstaktion“. Das Publikum dieser Veranstaltungen wirkt heterogen. Bei genauerer Betrachtung aber wird deutlich: Hier finden Esoterikszene, Impfgegner, Verschwörungstheoretiker und die extreme Rechte zueinander. Das ist nicht etwa Zufall, sondern auf ideologische Gemeinsamkeiten zurückzuführen.
Ein Beitrag aus unserer Printausgabe Nr. 121.